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FG Hessen, 24.08.2009 - 13 K 2032/08 |
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Verfahrensgang
- FG Hessen, 24.08.2009 - 13 K 2032/08
- BFH, 08.09.2010 - I R 80/09
Wird zitiert von ...
- BFH, 08.09.2010 - I R 80/09
Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte
Die vom Kläger erhobene Klage hatte Erfolg; das Hessische Finanzgericht (FG) hat den angefochtenen Bescheid und die Einspruchsentscheidung mit Urteil vom 24. August 2009 13 K 2032/08 aufgehoben und das FA verpflichtet, die Kläger zur Einkommensteuer zusammen zu veranlagen und die Einkommensteuer unter Anwendung der Splittingtabelle festzusetzen.